Ist in Schweden Wildcampen und frei Stehen erlaubt?
Die gute Nachricht ist: Ja – Wildcampen ist in Schweden ausdrücklich erlaubt. Das Gesetz, dass dir das Wildcampen in Schweden genehmigt, geht auf das sogenannte Jedermannsrecht, auf Schwedisch „allemansrätt“ genannt, zurück.
Seit 1994 ist es auch Teil des schwedischen Grundgesetzes und besagt, dass Land zwar von einer Person besessen werden kann, es aber trotzdem noch allen anderen zur Verfügung stehen muss. Das heißt konkret für dich als Camper – du darfst sogar auf Privatgrundstücken die Nacht verbringen.
Dabei gibt es allerdings auch in Schweden ein paar Regeln zu beachten. Besonders wichtig ist, dass du keine Privatgrundstücksbesitzer nerven darfst. Das bedeutet, dass du dein Zelt nicht in Sichtweite des Hauses aufstellst (in der schwedischen, weitläufigen Natur ist das gar nicht so schwer), keinen Lärm oder Feuer machst und natürlich auch keinen Müll zurücklässt. Bei der Nutzung von einem privaten Grundstück solltest du außerdem nach Erlaubnis fragen, wenn du mit einer Gruppe kommst – verständlicherweise will keiner mit einer Zeltstadt im Hintergarten überrascht werden.
Wildcampen in Schweden ist meistens verboten, wenn du in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet bist. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen und du kannst dich vorher informieren, wo was erlaubt ist.
Das Jedermannsrecht gilt außerdem nicht nur fürs Land, sondern auch für das Wasser. Wenn du deinen Camper also mal für eine Nacht gegen ein Hausboot tauschen willst, ist das auch erlaubt.
Zusätzlich darfst du deine Camperküche auch mit Schätzen der Natur aufstocken. Beim Wildcampen Schweden darfst du nämlich auch Beeren, Pilze und Nüsse zum eigenen Verzehr sammeln. Nur Pflanzen ausgraben oder deine Beute verkaufen ist verboten. Auch das Jagen oder Fischen ist dem Grundstückseigentümer vorbehalten, aber zum Glück gibt es ja auch in Schweden Märkte und Supermärkte, um deinen Campingkühlschrank zu rüsten.
In Schweden mit dem Wohnmobil frei Stehen ist allerdings ein bisschen anders. Das gilt auch für deinen Camper, denn das eigentliche Jedermannsrecht gilt nur für Wanderer, Reiter oder Radfahrer. Mit deinem Camper darfst du also nicht mitten im Wald, aber immerhin auf öffentlichen Parkplätzen, am Straßenende oder direkt am Strand für die Nacht parken.